Dank des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes können seit dem 01.01.2019 bundesweit 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen besetzt werden. Zusätzlich werden in Kliniken seit Beginn des Jahres alle neuen und aufgestockten Stellen von den Krankenkassen finanziert. Ab dem 01.01.2020 wird die professionelle Pflege schließlich nicht mehr über Fallpauschalen abgerechnet, sondern die tatsächlich entstehenden Kosten für das Pflegepersonal werden abrechnungsfähig. Eine gesetzliche Personalbemessung, die sich am individuellen Pflegebedarf der Pa-tienten orientiert, ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Personaluntergrenzen erreichen längst nicht alle Berufsbilder und Bereiche der professionellen Pflege.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/dkl_anfr/k3478akl.pdf