Im Rahmen von Bauvorhaben kommt es regelmäßig zur Feststellung von Teilpopula-tionen der Zauneidechse (Lacerta agilis), die durch das Vorhaben beeinträchtigt wer-den. Damit entsprechende Vorhaben durchgeführt werden können, erfolgt der Fang der festgestellten Zauneidechsen und ihre Umsiedlung in einen anderen geeigneten Ersatzlebensraum.
Die Kleine Anfrage von Volker Olenciak sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6571ald.pdf