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Umstrittene EU-Datenschutz-Verordnung im Plenum: AfD fordert Gesetzgeber auf, Bürger vor Klagewelle zu bewahren

Spätestens am 25. Mai 2018 droht neues Chaos aus Brüssel. An diesem Tag endet die Frist zur Anwendung der umstrittenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 24. Mai 2016 in Kraft getreten ist. Beabsichtigt ist, die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit zu vereinheitlichen. Doch auch Privatpersonen sind davon betroffen. Hauptkritikpunkt ist die überzogene und realitätsferne Härte der Neuregelung. Denn bereits das Fotografieren gilt als Datenerhebung – und erfordert die ausdrückliche vorherige Zustimmung aller Abgelichteten. Auch der Versand von E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten ist nur mit vorheriger Erlaubnis der Adressaten zulässig. Verstöße ziehen erhebliche Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro nach sich – Abmahn-Anwälte stehen schon in den Startlöchern.

Die AfD-Fraktion fordert mittels Antrag im Mai-Plenum Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dazu auf, hinsichtlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung unverzüglich nationale Regelungen zu schaffen, um den drohenden rechtlichen und finanziellen Schaden von Unternehmer, Kleingewerbetreibenden sowie Bürger und Vereine abzuwenden.

Matthias Lieschke, Sprecher für Digitalisierung der AfD-Fraktion, kritisiert: „In Zeiten zunehmender Digitalisierung ist eine umfassende Regelung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte immens wichtig. Allerdings sollte dies mit Augenmaß sowie unter realistischen und zumutbaren Bedingungen erfolgen. Das ist in der EU-Verordnung nicht der Fall. Seit zwei Jahren wurde dieses wichtige Thema von der Bundesregierung ignoriert und unsere Bürger wurden sehenden Auges einer vermeidbaren Rechtsunsicherheit ausgesetzt. Länder wie Schweden oder Österreich haben vorgemacht, wie es besser geht, und durch Schaffung nationaler Gesetze Schaden von ihren Bürgern und Unternehmen abgewendet. Eine Industrienation wie Deutschland darf weder bei der Digitalisierung noch im Datenschutz hinterherhinken!“

Den Antrag „EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ der AfD-Fraktion finden Sie hier als PDF.