In Staßfurt informierten mich Anwohner und Nachbarn über neuerliche Ablagerungen auf ihren Fahrzeugen, Gartenmöbeln und Ähnlichem.1 Diese Ablagerungen lassen sich schwerlich von der Oberfläche entfernen, sodass damit eine nicht unerhebliche Wertminderung des betroffenen Eigentums einhergeht. Bereits im Jahre 2015 gab es hierzu ähnliche Vorfälle.
Die Kleine Anfrage von Matthias Büttner sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6792aak.pdf