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Unterbringung weiblicher Gefangener

Seit September 2012 besteht eine von der damaligen Justizministerin Kolb (SPD) unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg zur Unterbringung von ca. 70 weiblichen Gefangenen aus Sachsen-Anhalt in der brandenburgischen JVA Luckau-Duben. Dies wurde mit fehlenden Haftplätzen für weibliche Gefangene begründet. Aktuellen Presseberichten ist zu entnehmen, dass in Sachsen-Anhalt Überkapazitäten bei Haftplätzen bestehen. Auf 1935 Haftplätze kämen 1580 Häftlinge. Mindestens rechnerisch ergibt sich daraus, dass Kapazitäten für die Unterbringung sämtlicher nach Brandenburg ausgelagerter weiblicher Häftlinge in Sachsen-Anhalt bestehen.

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Thomas Höse finden Sie hier:

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3951aak.pdf