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Unterrichtung zum Thema „Tierschutz“ in den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt

Bei Durchsicht des Fachlehrplanes Gymnasium „Fach Biologie“, Schuljahrgänge 5/6, ist festzustellen, dass der „Tierschutz“ explizit nicht benannt und auf die Haltung von Nutz- und Heimtieren wenig fokussiert wird. So wird im Schwerpunkt „Biologie als Lehre von den lebenden Systemen erläutern“ gefordert: „Informationen zur Bedeutung von Haus- und Nutztieren sowie zu deren art- und verhaltensgerechter Haltung aus verschiedenen Medien entnehmen und auf Lebewesen aus dem eigenen Erfahrungsbereich beziehen.“ Unter „grundlegende Wissensbestände“ wird „die Bedeutung von Nutztieren für den Menschen, art- und verhaltensgerechte Haltung von Tieren: „Anforderungen beim Halten von Haus- und Nutztieren“ vermittelt.

Die Kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5697aak.pdf