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Verbot von „linksunten.indymedia“: AfD fordert Innenminister Stahlknecht auf, auch linksextreme Seiten aus Sachsen-Anhalt abzuschalten!

Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt das Verbot der linksextremen Seite „linksunten.indymedia“ durch das Bundesinnenministerium ausdrücklich. Dieser Schritt sei längst überfällig, sagte AfD-Fraktionschef André Poggenburg heute:

 

„Diese linksextreme Plattform wurde schon seit Jahren vom Verfassungsschutz zu Recht beobachtet, bislang hieß es immer, man habe keine Handhabe dagegen. Dass das jetzt geschieht, ist sicher auch dem Wahlkampf geschuldet. Dennoch bleibt es ein erster richtiger Schritt. Das zeigt sich auch an den heutigen Hausdurchsuchungen mit Waffenfunden bei den Betreibern. Auch in Sachsen-Anhalt existieren solche Plattformen, z.B. die Denunzierungsportale ‚Sachsen-Anhalt Rechtsaußen‘ und ‚rechercheMD‘. Auch auf diesen regionalen linksextremen Seiten werden die Persönlichkeitsrechte unserer Bürger ausgehebelt. Es werden Menschen als rechtsextrem diffamiert, gebrandmarkt und bildlich und namentlich an den Pranger gestellt, ohne dass sich die Betroffenen dagegen wehren können. Linksextreme veröffentlichen dort illegal personenbezogene Daten Andersdenkender, die nicht selten auf kriminellen Wegen, durch Einbrüche, Computerattacken oder durch arbeitsteilig organisiertes Ausspähen missliebiger Personen beschafft werden. Innenminister Stahlknecht ist jetzt in der Pflicht, dem Beispiel des Bundesinnenministers zu folgen und auch in Sachsen-Anhalt dafür zu sorgen, dass diese linksextremen Umtriebe ein Ende finden. Der Landesverfassungsschutz hat in seinem jüngsten Bericht ohnehin bereits auf die Gefahren dieser Netzwerke hingewiesen.

 

Ich erwarte auch, dass unsere Journalisten durch dieses Verbot in ihrer Berichterstattung sensibilisiert werden. Sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in bundesweiten Medien haben Redakteure von diesen Seiten mehrfach Informationen ungeprüft übernommen, die Portale als „linke Seiten“ verharmlost und sich zum Beispiel auch durch die Übernahme von rechtswidrig angeeigneten Bildern strafbar gemacht.“