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Verfahren im Zusammenhang mit Corona‐Maßnahmen

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes des Bundes in der Fassung vom 10. Februar 2020 (BGB/. I S. 148) und beginnend mit dem 18. März 2020 hat die Landesregierung ins-gesamt siebzehn SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen erlassen. Diese gingen mit Bußgeldkatalogen einher.

Die Kleine Anfrage von Oliver Kirchner sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1544aak.pdf