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Verfahren und Zuständigkeit bei Lehrplanänderungen in Sachsen-Anhalt

In ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage „Lektüreempfehlungen im Deutschunterricht an Schulen des Landes“ auf Drs. 7/4631 führt die Landesregierung unter Frage 5a aus, dass „die Erarbeitung von Lektürehinweisen (…) Fachaufgabe des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA)“ sei und „in engem Zusammenhang mit der Erarbeitung oder Anpassung von Lehrplänen“ stehe. Anpassungen würden daher „als Zusammenhangstätigkeit in den jeweiligen Lehrplankommissionen“ erfolgen. Die Ausgangsfrage, ob die Landesregierung berechtigt sei, „Anpassungen unmittelbar vorzunehmen“, ist damit nach Ansicht des Fragestellers nicht ausreichend beantwortet.

Die Kleine Anfrage von Dr. Hans-Thomas Tillschneider und die Antworten der Landesregierungen finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4894aak.pdf