Ärzte müssen einen Verdacht auf eine Erkrankung an COVID-19 an das Gesundheitsamt melden. Auch das Labor, das SARS-CoV-2 nachweist, muss eine Meldung an das Gesundheitsamt vornehmen. Übermittelt werden Angaben wie Name, Adresse und Kontaktdaten, damit das Gesundheitsamt die betroffene Person kontaktieren und die notwendigen Maßnahmen einleiten kann. Informationen zu COVID-19-Fällen werden von den Gesundheitsämtern elektronisch an die zuständigen Landesbehörden übermittelt.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die ANtwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7108aak.pdf