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Verfassungsschutz wird vor allem durch die Regierungsparteien kontrolliert / Schroeder: Das darf nicht sein!

Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FDP haben heute im Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt mit ihrer Mehrheit beschlossen, dass das Verfassungsschutzgesetz zu ihren Gunsten geändert werden soll. Nach § 25 Abs. 1 soll das Parlamentarische Kontrollgremium nur noch aus vier Abgeordneten bestehen, bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Abgeordneten der Opposition von zwei auf eins.

Dazu sagt Florian Schroeder, Abgeordneter der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt: „Dieses Vorgehen durch die regierungstragenden Fraktionen schränkt das Recht der Opposition auf Kontrolle ein. Das stellt eine wesentliche Beeinträchtigung ihrer Rechte dar. Eine echte Kontrolle des Verfassungsschutzes ist somit nicht mehr gegeben, weil dieser vor allem durch Abgeordnete der Regierungsparteien kontrolliert wird.“