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Verfolgung illegaler Abfallverbringung

Das Umweltbundesamt informiert über die Überwachung der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (vorgeschrieben nach Artikel 51 der Europäischen Verordnung zur Verbringung von Abfällen).

Die kleine Anfrage von Abgeordneter Andreas Gehlmann,

Abgeordneter Hannes Loth,

Abgeordneter Volker Olenicak,

Abgeordneter Daniel Roi sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier:

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6104aak.pdf