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Vergünstigungen für Schulen durch zusätzliche Flüchtlingskinder

Dem Fragesteller ist zu Ohren gekommen, dass die Schulleiterin einer Bad Lauchstädter Schule aktiv um die Zuweisung zusätzlicher Flüchtlingskinder – auch von außerhalb des Schulbezirks – an ihre Schule geworben haben soll. Ihre Motivation soll darin bestanden haben, dass die Landesregierung bzw. das Landesschulamt gewisse Vergünstigungen (etwa in Form zusätzlicher Lehrer, Sprachlehrkräfte oder pädagogischer Mitarbeiter) einräumen, sobald eine Schule mehr Flüchtlinge bzw. Schüler mit Migrationshintergrund als üblich beschult.

Die Kleine Anfrage von Dr. Hans-Thomas Tillschneider und die Antworten der Landesregierungen finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d5015aak.pdf