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Verhandlung zur Kennzeichnungspflicht für Polizisten vor dem Landesverfassungsgericht: Klage der AfD-Fraktion abgewiesen

Kohl: Abschaffung der Kennzeichnungspflicht bleibt wichtiges politisches Ziel!

Die Normenkontrollklage der AfD-Fraktion gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Sachsen-Anhalt ist heute vom Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau abgewiesen wurden. Seit dem Sommer 2018 müssen Polizisten bei Großeinsätzen Nummerncodes auf dem Rücken tragen, um leichter identifiziert werden zu können.

Hagen Kohl, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, erklärte dazu: „Die Entscheidung der Richter ist bedauerlich. Damit wurde eine gute Gelegenheit verpasst, die Rechte von Polizisten zu schützen und zu stärken. Zur Begründung der rein politisch motivierten Kennzeichnungspflicht ist ein künstliches Problem geschaffen wurden, das es nicht gibt, da Beamte auch ohne diese Kennzeichnung bislang immer identifiziert werden konnten. Die Regelung verletzt unserer Ansicht nach die Menschenwürde der Polizeikräfte. Der Generalverdacht gegenüber der Polizei ist Indiz dafür, dass die Freund-Feind-Erkennung bei der Landesregierung nicht intakt ist. Die AfD-Fraktion wird weitere rechtliche Schritte prüfen und sich zudem parlamentarisch für eine Beseitigung der Nummerierung engagieren. Sobald wir in Regierungsverantwortung gelangen, wird die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht zu unseren ersten Amtshandlungen gehören, um das Vertrauensverhältnis zur Polizei wiederherzustellen.“