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Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen aus dem Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen‐Anhalt“

Bereits am 14.11.2019 wurde mithilfe des Antrags „landwirtschaftliche Flächen im Grundstock des Landes und der Kommunen als dauerhaft verlässliche Einnahmen sichern“ (Drs. 7/5256) – seitens der damaligen Regierungskoalition – das Parlament aufgefordert, Landverkäufe aus dem Landesvermögen zu unterbinden.

Die kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1551aak.pdf