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Verkauf von Landwirtschaftsflächen aus dem landwirtschaftlichen Grundvermögen des Landes Sachsen-Anhalt

Die Regierungsfraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen in der Drs. 7/5256 u. a. den Antrag „ … im Rahmen der Bewirtschaftung des Grundstocks, keine Reduzierung des Umfangs landwirtschaftlich genutzter Flächen im Landes-vermögen mehr vorzunehmen. … bei Haushaltsaufstellungsverfahren Entnahmen aus dem Grundstock nur noch insoweit vorzusehen, als sie nicht auf die Veräußerung landwirtschaftlichen Grundvermögens zurückgehen.“ Hier stellt sich natürlich die Frage: wieso eine derartige nachträgliche Verpflichtung zum Umgang mit dem Landesvermögen eingefordert wird, ohne das in der Begrün-dung die Dimension des Problems dargestellt wird. Stattdessen wird angeführt, dass eine derartige Schwächung des Grundvermögens den Landesinteressen wider-spricht. Was wiederum die Frage nach den Ursachen für eine derartig unüberlegte und für das Landesvermögen negativ zu bilanzierende Haushaltspolitik aufwirft.

 

Die Kleine Anfrage von Hannes Loth und Daniel Roi finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5669aak.pdf