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Verkauf von pfandpflichtigen Einweg- und Mehrweggetränkebehältern ohne Pfandsiegel

Achtlos weggeworfene Getränkebehälter sind ein wiederkehrendes Ärgernis im öffentlichen Raum. Obgleich die Hauptverantwortung für diese Verschmutzung beim Verursacher liegt, scheint in diesen Fällen auch die fehlende Pfandkennzeichnung von Dosen und Flaschen ein häufiger Faktor der Umweltverschmutzung zu sein. In unregelmäßigen Abständen beschäftigen sich Medienberichte mit dem Phänomen der illegalen Abgabe von (eigentlich) pfandpflichtigen Einweg- und Mehrweggetränkebehältern ohne Pfandsiegel durch Einzelhändler. Folgt man diesen Berichten, so wird insbesondere bei der Überprüfung von Imbissen häufig über Verstöße gegen die Pfandpflicht hinweggesehen – ein Umstand, der nicht nachzuvollziehen ist und Betrügern und Umweltsündern freie Hand lässt.

Die Kleine Anfrage von Daniel Wald sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5891aak.pdf