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Verkehrsdelikte ukrainischer Flüchtlinge werden kaum verfolgt

Wie eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ergeben hat, wird ein Großteil von Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren gegen Fahrer mit ukrainischen Kennzeichen eingestellt. Grund dafür ist, dass Halter und/oder Fahrer im Regelfall nicht ermittelt werden können.

Dazu erklärt der fragestellende AfD-Landtagsabgeordnete Gordon Köhler: „Ukrainische Flüchtlinge bekommen nicht nur im Hinblick auf den Zugang zu unseren Sozialsystemen eine Sonderbehandlung, sondern auch, wenn es um den Straßenverkehr geht. So wurde in Sachsen-Anhalt die Zulassungsfreiheit für ukrainische Fahrzeuge sogar bis zum 1. April 2024 verlängert. Normalerweise gilt eine Frist von einem Monat. Dies ist neben dem mangelnden Austausch von Daten zwischen den Behörden einer der Gründe dafür, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nicht oder nur schwer verfolgt werden können.“

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Büttner (Staßfurt), ergänzt: „Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit ukrainischen Fahrzeugen für die Polizei gibt es einige, ein Übereinkommen mit ukrainischen Behörden zur Täteridentifizierung hingegen nicht. Im digitalen Zeitalter eigentlich kein Problem mehr. Wir sehen hier wieder nur einseitige Zugeständnisse, und das für Dinge, für die es für deutsche Bürger keinerlei Spielräume gibt, etwa im Hinblick auf die Versicherungspflicht. Regeln sind dafür bestimmt, eingehalten zu werden. Sie müssen ohne Ausnahme und Ansehen der Person für alle Verkehrsteilnehmer gelten.“

Die o. g. Kleine Anfrage mit Beantwortung durch die Landesregierung ist hier nachzulesen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2540aak.pdf