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Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen war und ist gängige Praxis bei der Beseitigung nachwachsender Vegetation. Gartenbesitzer und -pächter sowie Grundstücksbesitzer und -pächter nutzen diese klimaneutrale Entsorgung von pflanzlichen Gartenabfällen über sehr lange Zeiträume. Einschränkungen dieser Praxis wurden durch Vorgaben von Verordnungen und Gesetzen geregelt. In den letzten Jahren wurden in Sachsen-Anhalt Verbrennungsverbote von pflanzlichen Gartenabfällen erlassen. Auch wurden diese Verbote durch Ausnahmeregelungen wieder aufgehoben. In zyklischen Zeitabständen gab es Verbote und Ausnahmeregelungen. Eine eindeutige und klare Regelung ist somit nicht erkennbar und verunsichert viele Garten- und
Grundstücksbewirtschafter.

Die Antworten der Landesregierung auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage von Andreas Gehlmann finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4861aak.pdf