Seit der Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) waren die Vorgaben für die Entsorgung der Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten neu geregelt. Genau dieses Hexabromcyclododecan (HBCD) machte Polystyrol- Dämmstoffe zum „gefährlichen Abfällen“. Zum 01.08.2017 wurde diese Einstufung aufgehoben und parallel dazu die POP-Abfall-ÜberwV in Kraft gesetzt.
Die Kleine Anfrage von Matthias Büttner sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5179aak.pdf