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Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung)

Seit der Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) waren die Vorgaben für die Entsorgung der Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten neu geregelt. Genau dieses Hexabromcyclododecan (HBCD) machte Polystyrol- Dämmstoffe zum „gefährlichen Abfällen“. Zum 01.08.2017 wurde diese Einstufung aufgehoben und parallel dazu die POP-Abfall-ÜberwV in Kraft gesetzt.

Die Kleine Anfrage von Matthias Büttner sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5179aak.pdf