Am 20. Juli 2019 fand in Halle (Saale) ein Sommerfest der Identitären Bewegung (im Folgenden IB) statt, außerdem war seitens der IB eine Demonstration angemeldet, deren Durchführung jedoch von der Versammlungsbehörde aufgrund von Sicherheitsbedenken untersagt wurde. Zum gleichen Zeitpunkt fanden mehrere angemeldete, sowie einige unangemeldete Versammlungen im gesamten Stadtgebiet statt, außerdem berichteten die Medien über Straftaten im Stadtgebiet, die im Bezug zum Versammlungsgeschehen standen.
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt und Daniel Wald: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4965aak.pdf