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Vertrauensleute beim Oberverwaltungsgericht im Rechtsausschuss gewählt

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz wurden die Vertrauensleute und stellvertretenden Vertrauensleute beim Oberverwaltungsgericht gewählt. Das Gesetz sieht vor, dass diese besonderen# Schöffen des höchsten Verwaltungsgerichts vom Landtag zu wählen sind. Dieser hatte die Wahl dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz übertragen. Eine Konsensliste der Fraktionen scheiterte am Widerstand der Linken und Grünen, die die AfD-Vorschläge nicht mittragen wollten. Bei der geheimen Einzelwahl der Listen der Fraktionen erhielt die Vorschlagsliste der AfD und der gemeinsamen Liste von Linken und Bündnisgrünen die gleiche Stimmenzahl mit der Folge, dass nach der Verhältniswahl auch alle AfD-Kandidaten gewählt wurden.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Rechtsanwalt Christian Hecht, kommentierte dies mit Genugtuung: „Das im doppelten Sinne linke Manöver, die Konsensliste des Landtags für die Wahl der Vertrauensleute platzen zu lassen, um so die AfD-Vertreter aus diesem wichtigen Gremium herauszuhalten, ist krachend gescheitert. Ich gratuliere den gewählten ehrenamtlichen Richtern der AfD-Liste Herrn Kraus und Frau Herrmann sowie deren Stellvertretern Herrn Schulz und Frau Jammaß und wünsche eine stets glückliche Hand bei ihrer unparteiischen Amtsführung.“