Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Versuch der Waffenbehörde der Stadt Magdeburg gestoppt, dem AfD-Stadtrat Ronny Kumpf die Waffenbesitzkarte zu widerrufen. Die Waffenbehörde stützte ihren Widerruf auf dessen Mitgliedschaft im AfD-Kreisvorstand und sein kommunales Mandat für die AfD. Das Verwaltungsgericht Magdeburg stellte in seinem Beschluss im Eilverfahren fest, dass Amt und Mandat für die Alternative für Deutschland nicht zu waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit führt und demzufolge in solchen Fällen ein Entzug der Waffenbesitzkarte rechtswidrig ist. Kumpf begrüßte den Beschluss: „Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat klargestellt, dass Gesicht zeigen für die AfD nicht mit waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit verbunden ist. Das hat Signalwirkung weit über Magdeburg hinaus.“
Auch der Sprecher für Jagd- und Schützenwesen der AfD-Landtagsfraktion Florian Schröder, bezeichnete den Beschluss als „einen Sieg des Rechtsstaats“. Die bloße Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz reiche pauschal nicht aus, um Waffenbesitzer weiterhin mit Widerrufen ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse zu diskriminieren. „Das ist ein wichtiges Zeichen für die Schützen und Jäger in unseren Reihen und eine Orientierung für die Waffenbehörden des Landes“, sagte Schröder.