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Verwendung auf höherwertigen Dienstposten im Bereich der Landespolizei Sachsen-Anhalt

Folgende Begriffe sind im Sinne der Anfrage wie folgt zu verstehen:

Ein höherwertiger Dienstposten liegt vor, wenn der Dienstposten einem höheren Amt im statusrechtlichen Sinn entspricht als das von einem Beamten bekleidete Amt. Behörden sind die Polizeiinspektionen, das Landeskriminalamt, die Fachhochschule Polizei sowie die Abteilung 2 des Ministeriums für Inneres und Sport.

Der Stichtag im Sinne der Anfrage ist der 1. Februar 2023.

Die Kleine Anfrage von Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2391aak.pdf