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Verwendung von Fördermitteln in der Lutherstadt Wittenberg

Bewertung der historischen Bedeutung der Kelleranlage von Hans Lufft (Drucker der Lutherbibel,1534); denkmalschutzrechtliche Auflagen für den Bauherrn zum Erhalt des Denkmals; Höhe und Verwendung der in Anspruch genommenen Fördermittel aus dem Denkmalschutzprogramm des Bundes; Gründe für das bis heute nicht begehbare bzw. nutzbare Denkmal

Die Kleine Anfrage von Christian Hecht und Matthias Lieschke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d3592aak.pdf