Seit 2019 müssen alle Lebensmittelhändler klar kennzeichnen, ob es sich bei Getränkeverpackungen um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt. Vorgeschrieben sind deutlich lesbare Schilder am Regal. Auch eine andere gut sichtbare Stelle ist möglich.
Die Kleine Anfrage von Lydia Funke, Hannes Loth und Volker Olenicak sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5898aak.pdf