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Wachsendes Gefahrenpotenzial durch Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr!

Zum 1. April ist das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition in Kraft getreten. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) werden nicht mehr als Betäubungsmitteleingestuft. Das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat durchgewunkene Gesetz erlaubt den Besitz, Anbau sowie Eigenkonsum der Droge für Volljährige.

Nun will Sachsen-Anhalts Polizei bei Verkehrskontrollen verstärkt die Fahrtüchtigkeit von Autofahrern in den Blick nehmen. Das Innenministerium wies darauf hin, dass es weiterhin untersagt ist, unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Einen gesetzlichen Grenzwert für Cannabis am Steuer gibt es nicht. Als Toleranzgrenze für Sanktionen gelten bislang 1,0 Nanogramm (ng) THC/ml im Blutserum. Dieser Grenzwert soll im Zuge der Cannabislegalisierung künftig auf 3,5 ng/ml angehoben werden. Damit wächst das von Cannabiskonsumenten ausgehende Gefahrenpotenzial im Straßenverkehr.

Felix Zietmann, drogenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, sagt dazu: „Mit der Cannabislegalisierung wird die deutsche Drogenpolitik auf den Kopf gestellt. Dass die Polizei als Antwort hierauf bei Verkehrskontrollen verstärkt die Fahrtüchtigkeit von Autofahrern prüfen will, ist aus Sicht der AfD-Fraktion vollkommen angemessen. Schließlich darf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in Sachsen-Anhalt nicht auf dem Altar der ausufernden Drogenpolitik des links-grünen Parteienspektrums geopfert werden! Als AfD-Fraktion werden wir uns daher, in der Debatte um die Lockerung des Grenzwertes für Cannabis am Steuer, wieder einmal mehr für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogen einsetzen. Wir wollen, dass die Bürger in Sachsen-Anhalt sicher von A nach B kommen und nicht, dass sie ,benebelten‘ Verkehrsteilnehmern zum Opfer fallen.“