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Waffengesetz bürgernah auslegen

Die AfD-Fraktion tritt einer jahrzehntelangen schrittweisen Diskriminierung legaler Waffenbesitzer entgegen. Trotz der bundesgesetzlichen Regelung durch das Waffengesetz besteht die Möglichkeit auf Länderebene im Erlassweg Auslegungsregeln für die Waffenbehörden aufzustellen, um die Rechtspraxis in Sachsen-Anhalt zu vereinheitlichen. So sieht der AfD-Antrag vor, drei Jahre nach Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von einem zeitlich unbegrenzten Fortbestand des Bedürfnisses auszugehen. Außerdem soll bei Nichteinhaltung der jährlichen Mindesttrainingseinheiten beim Waffengrundkontingent nicht automatisch vom Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses ausgegangen werden.

LT-Drs. 7/3842