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Waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern

Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie des Innenministeriums zur Handhabung des Waffengesetzes (WaffG) bei AfD-Mitgliedschaft von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse; Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 a, b oder c WaffG bei o.g. Personen; Unterscheidung bei dieser Annahme zwischen bloßer Mitgliedschaft einerseits und Funktionsträgereigenschaft oder Mandat andererseits

Die Kleine Anfrage von Christian Hecht und Florian Schröder sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4089aak.pdf