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Wahrung der Chancengleichheit der politischen Parteien

Nicht zuletzt bedingt durch den demographischen Wandel und die Alterung der Bevölkerung finden zunehmend relevante Teile der Bürger einen nicht nur kurzfristigen Aufenthalt in Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. betreutem Wohnen, Einrichtungen der Teilhabe oder Pflegeeinrichtungen, sondern auch einen dauerhaften. Im Hinblick darauf ist sicherzustellen, dass sich auch diese Bürger in einer den demokratischen und grundgesetzlichen Anforderungen gerecht werdenden Weise über die politischen Parteien und Wahlbewerber informieren können und auch von diesen erreicht werden. Zumindest müssen Verzerrungen des politischen Wettbewerbs durch eine willkürliche Ausübung des Hausrechts verhindert werden. Der AfD-Antrag fordert die Landesregierung auf, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Verletzungen der Chancengleichheit der politischen Parteien in mit öffentlichen Mitteln finanzierten Einrichtungen zu verhindern.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/3287)