Entsprechend der Forderung der Tierschutzbeauftragten der Bundesländer, bei der Abfertigung von Tiertransporten zukünftig auf die Umsetzung des Tierschutzes in den Zielländern – bei grenzüberschreitenden Tiertransporten – zu achten, sollten auch die Verkehrstauglichkeit der Fahrzeuge sowie die Transportdurchführung, im Hinblick auf das Unfallgeschehen, mit Beteiligung von Tiertransportern, berücksichtigt werden. Dafür fehlt allerdings die Bewertungsgrundlage: eine entsprechende polizeistatistische Erfassung der Verkehrsunfälle, an denen Tiertransportfahrzeuge beteiligt waren.