Das kurze Interview der Interessengemeinschaft Bodelachs beim MDR-Bericht „Mehr Raum für die eigentliche Bode“ vom 01.01.2019 weist wiederholt auf die Missstände bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt hin. Diese sollte bereits 2015 umgesetzt sein. Jetzt sind 18 Jahre vergangen und wir stehen bei nicht mal 5% Umsetzung. Die IG Bodelachs hat bereits eine Petition im Landtag zum Umweltrecht an der Bode eingereicht, über die es schon viele Diskussionen gab. Zuletzt berichteten wir über die Art und Weise des Umgangs mit dieser Petition durch die Keniakoalition im Umweltausschuss (Siehe unsere öffentliche Stellungnahme vom 07.11.2018 sowie Beschlussempfehlung der AfD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Energie).
Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Lydia Funke: „Dass man die IG und die Menschen in unserem Land hinsichtlich der Umsetzung geltenden Rechts mal wieder für dumm verkauft, ist typisch für die Keniakoalition. Mag ja sein, dass bereits 35 Mio. € und knapp 1.300 Projekte in der ersten Förderphase für das Erreichen eines guten Zustands bzw. eines guten ökologischen Potenzials bis Ende 2015 sowie der schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung der Gewässer durch Schadstoffe, ausgegeben wurden. Wenn in einem Koalitionsvertrag die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 1:1 festgeschrieben steht und sich die Landesregierung weiterhin weigert, entsprechend erarbeitete Gewässerentwicklungskonzepte umzusetzen, dann ist der Koalitionsvertrag das Papier nicht wert auf dem er steht. Im Übrigen verstoßen Wasserkraftanlagen gegen die Bedingungen, nach denen eine Ausnahme von der WRRL erteilt werden kann (Art. 4 Abs. 7 WRRL). Damit entsprechen Stauhaltungen nicht dem geltenden Umweltrecht, sind lebensfeindlich für die Fischfauna und bereiten ökologische Probleme – Wehre sind oft der Grund für Überschwemmungen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Natur weder festgesetzte Fristen noch Grenzen im finanziellen Budget kennt.“