In der November-Sitzung des Landtages hatte der AfD-Abgeordnete Hagen Kohl eine mündliche Nachfrage zu der Kleinen Anfrage (KA 7/1017) an die Landesregierung gerichtet. Diese bezog sich auf einen Wachpolizisten mit Migrationshintergrund, der nach Auskunft der Landesregierung neben seiner Muttersprache über Kenntnisse in zwei weiteren Sprachen und über „ausreichende“ Deutschkenntnisse verfügen soll. Die Landesregierung sollte darlegen, welcher Niveaustufe die Deutschkenntnisse des Wachpolizisten entsprechen. Der Innenminister geht laut eigener Antwort davon aus, dass der Wachpolizist fließend Deutsch spricht. Auf Nachfrage antwortete er, dass „ausreichend“ eine Frage der Interpretation wäre, und der Wachpolizist die Sprachniveau-Stufe B1 erfüllt.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hagen Kohl:
„In Deutschland ist die Amtssprache Deutsch. Um Konflikte zu lösen, ist und bleibt die Sprache die wirksamste Waffe des Polizisten. Folglich ist für Polizisten für die Bewältigung des täglichen Dienstes die tadellose Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unabdingbar. Die mir bekannten Landespolizisten mit Migrationshintergrund haben das Sprachniveau von Muttersprachlern. Ihren Ruf innerhalb der Polizei, und den Ruf der gesamten Polizei, gilt es zu verteidigen. Bewerber mit ausreichenden Sprachkenntnissen entsprechend dem Sprach-Zertifikat B1 erfüllen mitnichten die Vorrausetzungen für die Polizeilaufbahn. Das sieht CDU-Innenminister Stahlknecht aus ideologischen Gründen offensichtlich anders – denn nur so lassen sich seine Aussagen erklären. Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst bekannt gewordenen Zustände an einer Berliner Polizeischule hat die Landesregierung eine Nachfrage zu den Sprachkenntnissen ja geradezu provoziert. Daher verwundert mich das fehlende Problembewusstsein des Innenministers.
Für die AfD sind die Ansprüche an Polizeianwärter und die Polizeiarbeit klar definiert: Für alle angehenden Polizisten, mit und ohne Migrationshintergrund, müssen die gleichen Einstellungsstandards und Anforderungen gelten. Für das Beherrschen der deutschen Sprache gibt es keine Ersatz-Qualifikation. Ein Kulturbonus oder Einstellungsquoten nach für bestimmte gesellschaftliche Gruppen lehnt die AfD klar ab.
Zustände, wie sie zuletzt von einer Berliner Polizeischule bekannt wurden, dürfen in die Landespolizei Sachsen-Anhalt nicht Einzug halten.
Ich erwarte von Innenminister Stahlknecht die Einsicht und das Bekenntnis, dass das Prädikat „ausreichend“ weder in Bezug auf die Ausstattung noch auf die Fähigkeiten der Beamten unser Anspruch an die Landespolizei sein kann.“
http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1819aak.pdf