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Weisungsbefugnis der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau AnneMarie Keding

Die Fragen beziehen sich in der Gesamtschau erkennbar auf strafrechtliche Ermittlungen und Strafanzeigen. Die Landesregierung bezieht daher die in Frage 1 in Rede stehende Weisungsbefugnis der Frau Ministerin Keding auf externe Weisungen nach § 147 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) an die Staatsanwaltschaften zur Verfahrensgestaltung in konkreten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und fasst Frage 2 als Unterfall der Frage 1 auf.

Die Kleine Anfrage von Lydia Funke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6429aak.pdf