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Weisungsgebundene Staatsanwaltschaften – ein Fremdkörper im demokratischen Rechtsstaat

Der Deutsche Richterbund (DRB), die wichtigste Standesvertretung der Richter und Staatsanwälte in Deutschland, forderte die Justizminister des Bundes und der Länder zur Abschaffung des ministeriellen Einzelweisungsrechts an Staatsanwälte auf. Diesen Missstand kritisiert der Verband schon viele Jahre – ohne Gehör zu finden. Staatsanwälte genießen keine richterliche Unabhängigkeit und haben den jeweiligen Justizminister als Dienstherrn und obersten Vorgesetzten. Nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz kann dieser mit Weisungen auf Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Christian Hecht, sagt dazu: „Derart vordemokratische Durchgriffsrechte passen nicht in einen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung, im Gegenteil. Sie laden gerade dazu ein, diesen zu unterhöhlen.

Frank Otto Lizureck, Mitglied des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz des Landtags, ergänzt: „Die AfD ist dem Rechtsstaat verpflichtet und bekräftigt die langjährige Forderung des DRB als einen wichtigen Schritt zur Entpolitisierung der Justiz.“

Bereits Anfang 2022 hatte die AfD-Fraktion einen Antrag „Gewaltenteilung und unabhängige Justiz festigen“ in den Landtag eingebracht und darin auch die Abschaffung des ministeriellen Einzelweisungsrechts an Staatsanwälte gefordert. Der Antrag wurde von CDU, SPD und FDP abgelehnt und auch eine Beratung dazu im Rechtsausschuss des Landtags verweigert.