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Weitere Gerichtserfolge von AfD-Mitgliedern gegen politisch motivierten Entzug der Waffenerlaubnis

Im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 24. April 2023 – 3 M 13/23 – haben sich nun auch Gerichte in anderen deutschen Ländern der Bewertung angeschlossen, dass AfD-Mitgliedern nicht wegen ihrer Parteizugehörigkeit oder Parteifunktionen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden kann. So entschieden das Verwaltungsgericht Cottbus am 4. August 2023 – VG 3 L 98/23 – und das Verwaltungsgericht Gera am 10. August 2023 – 1 E 564/23 Ge – ebenfalls, dass die zur Bekämpfung der AfD regierungsseits angeordnete Verfassungsschutzbeobachtung keine gesetzliche Grundlage bietet, um wegen der Mitgliedschaft und dem Engagement in der AfD die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen. Dies gilt selbst im Hinblick auf das vom Verfassungsschutz behauptete Erwiesensein der Verfassungsfeindlichkeit oder den Vorwurf der Verbindung zum Flügel. Auch im Übrigen sind nicht einmal im Ansatz Umstände erkennbar, die den Schluss zulassen, dass – jetzt oder in Zukunft – irgendwelche waffenrechtlich erheblichen Gefahren existieren könnten.

Der Sprecher für Jagd- und Schützenwesen der AfD-Landtagsfraktion, Florian Schröder, erklärt zu weiteren Gerichtserfolgen von AfD-Mitgliedern gegen den politisch motivierten Entzug ihrer Waffenerlaubnis: „Ich gratuliere meinen Parteifreunden aus Brandenburg und Thüringen, die sich mutig gegen die rechtswidrigen Verfügungen der Waffenbehörden stemmten und nun durch das Verwaltungsgericht Cottbus und das Verwaltungsgericht Gera Recht bekamen. Ich erinnere dabei an die Vorgeschichte dieses Erfolgs.

Auch in Sachsen-Anhalt versuchte die Landesregierung die rechtstreuen Mitglieder der AfD zu beschädigen. Doch unsere Klagen hiergegen hatten Erfolg. Durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 25.04.2023 wurde verbindlich entschieden: ,AfD-Mitglieder sind waffenrechtlich zuverlässig!‘ Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt haben daraufhin ihre Widerrufsbescheide aufgehoben. Hier zeigt sich: Als AfD lassen wir uns von der undemokratischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes nicht einschüchtern. Diese Beharrlichkeit erwarten die Bürger, und wir setzen sie um.“