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Wenn der Regierungsschutz lieber unter sich bleibt

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat den Antrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag von Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. Mit einer Gesetzesänderung ist das Kontrollgremium von fünf auf vier Mitglieder verkleinert worden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Änderung zwar insbesondere in das Recht der AfD auf Chancengleichheit der Oppositionsfraktionen eingreife, dies aber im Interesse der Geheimhaltung der Verfassungsschutztätigkeit gerechtfertigt sei. Mehrere Medien hatten übereinstimmend dazu berichtet.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte das Parlamentarische Kontrollgremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert, im Juni 2022 mit Markus Kurze (CDU), Eva von Angern (DIE LINKE), Rüdiger Erben (SPD) und Guido Kosmehl (FDP) neu besetzt, die AfD-Fraktion jedoch außen vor gelassen. Die AfD-Fraktion hatte im August das Landesverfassungsgericht in Dessau eingeschaltet, um gegen diese Entscheidung zu klagen.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Gordon Köhler sagt dazu: „Den Oppositionsführer aus diesem Kontrollgremium herauszuhalten, macht im Nachgang Sinn. Denn gerade der ungeheuerliche Vorgang, politische Kontrahenten im Land mit Alibi-Behauptungen zu überwachen oder als rechtsextrem zu stigmatisieren, zeugt von der schlechten Verfassung des Inlandsgeheimdienstes. Gleichwohl war die Entscheidung des Gerichtes wenig überraschend, da das Verfassungsgericht politisch besetzt ist und ehemalige Abgeordnete der konkurrierenden Altparteien zu Richtern bestellt sind, unter ihnen Ex-Parlamentarier der Linken und SPD.“