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Werbekostenzuschuss für Sonderwerbeanlagen

Auf Antrag durch Inhaber von Lotto-Toto-Verkaufsstellenkonzessionen können die Kosten für Sonderwerbeanlagen von der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt übernommen werden. Hierbei erfolgt die Zahlung, durch die Lotto-Toto GmbH SachsenAnhalt, im Regelfall bei einer Teilübernahme der Kosten an den Verkaufsstelleninhaber und bei vollständiger Kostenübernahme direkt an die beauftragte Werbeagentur.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4721aak.pdf