Zum Inhalt springen

Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis in Zeiten des Corona-Virus

Während seiner Rede zu TOP 17 zum AfD-Antrag „Individualsport ermöglichen – Ende des Schießsports verhindern“ in der Plenardebatte am 8. Mai 2020 führt Innenminister Holger Stahlknecht aus: „Die Sache ist seit dem 16. April erledigt. Ich gebe Ihnen das gleich. Wir haben das Landesverwaltungsamt am 16. April angeschrieben – nach Rücksprache mit mir und Frau S. – und mitgeteilt, dass von einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis abzusehen ist, weil ein vorübergehender Wegfall des Bedürfnisses vorliegt zu schießen.“ Und weiter: „Dann können Sie das Ihrer Waffenbehörde sagen. Die hätte das mit dem Landesverwaltungsamt klären können.“

Die Kleine Anfrage von Thomas Höse sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6248aak.pdf