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Wirkung der geänderten Fassung der Bauordnung Sachsen-Anhalt vom 18.11.2020

Der ursprünglich durch die AfD in den Landtag eingebrachten Überarbeitung der Bauordnung LSA (Drs. 7/3380 und 7/4149) folgte ein ähnlicher Gesetzentwurf der damaligen Regierungsfraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welcher vom Landtag verabschiedet wurde. Inhalt der Änderung war unter anderem die von der AfD geforderte Erweiterung des Berufskreises, welcher für Gebäudeklassen 1 und 2 bauvorlagenberechtigt ist (im Weiteren „kleine Bauvorlageberechtigung“ genannt).

Die kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0972aak.pdf