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Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor Finanzierung von Landesgesellschaften

Vor ihrer Gründung auf Wirtschaftlichkeit geprüfte/ungeprüfte Landesgesellschaften; Kriterien und Umfang einer solchen Untersuchung; Vorgaben für das Verfahren; Ausführungsbestimmungen zu § 7 „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung“ der Landeshaushaltsordnung; Definition der dort enthaltenen Festlegung „angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“

Die Kleine Anfrage von Jan Scharfenort sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4202aak.pdf