AfD-Antrag fordert Richtlinie für Haftvollstreckung von ausländischen Gefangenen in den Heimatländern
Laut aktueller Statistik ist die Zahl der Untersuchungshäftlinge in Sachsen-Anhalt zwischen 2015 und 2018 um mehr als 10 Prozent von 164 auf 219 Personen angestiegen. Grund dafür ist, so vermutet die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg, die Zuwanderung ausländischer Männer aus Nicht-EU-Ländern im Alter zwischen 14 und 30 Jahren.
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl, erklärte dazu: „Dass die Zahl der Untersuchungshäftlinge zunimmt und gerade der Ausländeranteil besonders hoch ist, resultiert aus den gestiegenen Fallzahlen in diversen Deliktbereichen und dem Umstand, dass bei ,Flüchtlingen‘ erwiesenermaßen eine höhere Fluchtgefahr besteht. Mit Stand vom 1. Januar 2019 waren in Sachsen-Anhalt von 1.935 Haftplätzen 1.605 belegt bzw. 330 unbelegt. 230 Häftlinge bzw. 14 Prozent der Insassen sind ausländische Gefangene. Zudem sind derzeit circa 2.300 Haftbefehle nicht vollstreckt. Mit zunehmender Anzahl von Polizisten würde auch die Zahl der Haftvollstreckungen steigen. Da die Haftplätze aus verschiedenen Gründen nicht bis auf den letzten Platz belegt werden können, steht mittelfristig das Erreichen der Kapazitätsgrenze zu befürchten. Dem gilt es vorzubeugen. Daher fordert die AfD-Fraktion, dass die Haftvollstreckung von ausländischen Gefangenen häufiger in deren Heimatländern erfolgt. Hierzu soll das Justizministerium eine Richtlinie erstellen. Einen entsprechenden Antrag wird die AfD-Fraktion in der nächsten Landtagssitzung einbringen.“