Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag (Drs. 20/5822) legte offen, dass Journalisten der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten von der Bundesregierung für hohe Honorare die Moderation von Veranstaltungen übernommen haben. In den letzten 5 Jahren wurden 200 bei öffentlich-rechtlichen Medienanstalten tätige Journalisten für Vorträge und Moderationen umfassend von der Bundesregierung entlohnt. In Hinblick auf diese Umstände stellt sich die Frage, inwieweit solche Honorare auch durch Landesministerien und -behörden Sachsen-Anhalts an Journalisten geflossen sind.
Die Kleine Anfrage von Tobias Rausch sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2547aak.pdf