Der damalige Bundespräsident Lübke stellte in seiner Proklamation vom 11. Juni 1963 fest, dass der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 „ein Zeugnis für die Entscheidung des Gewissens gegen Tyrannei und Unmenschlichkeit“ gewesen war. Die Erinnerung an den Volksaufstand von 1953 ist von immenser Bedeutung für die historische Aufarbeitung und das kollektive Gedächtnis unseres Landes. Da Protest und Opposition gegen Regierungsmaßnahmen heute wieder als „Delegitimierung des Staates“ diffamiert werden, ist es umso wichtiger, öffentlich und sichtbar an die Ereignisse um den 17. Juni 1953 und ihre Opfer zu erinnern. Durch die Errichtung eines zentralen Gedenkorts könnte sichergestellt werden, dass der Volksaufstand von 1953 nicht in Vergessenheit gerät und dass seine Bedeutung für unsere Gesellschaft, unsere nationale Identität und unsere Werte weiterhin gewürdigt wird.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/2665)