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Zwangsbehandlung und freiheitsentziehende Maßnahmen bei psychisch Erkrankten

Hat die Landesregierung die Auswirkungen der Reform des Betreuungsgesetzes § 1906 BGB von 2013 für Sachsen-Anhalt evaluiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4317aak.pdf