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Zweierlei Maß bei Grundsteuererklärung

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlegt worden. Eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zeigt, dass die Bürger überwiegend der Anforderung sehr gewissenhaft nachkommen. Immerhin waren zum Stichtag 31. Januar 79,6 % aller abzugebenden Erklärungen eingegangen. Zum 23.02.2023 waren bereits rund 86 Prozent der Grundsteuerwerterklärungen bei den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt eingegangen. Auf die Frage nach der Rücklaufquoten der Landkreise und kreisfreien Städte für deren eigene Grundstücke bleibt die Landesregierung eine Antwort schuldig. Ebenso für die Landesbehörden und Landesbetriebe. Es gäben dafür keine statistische Erfassung. Die Berichterstattung in den Medien und Nachfragen vor Ort in Kommunen legen allerdings nahe, dass Personalprobleme einen großen Rückstand bei der Aufarbeitung der öffentlichen Flächen bedingen.

Das Mitglied des Landtages Daniel Roi schlussfolgert daraus: „Wenn die Erfassung der öffentlichen Liegenschaften einigermaßen vorankommen würden, hätten wir auch eine ungefähre Antwort auf unsere Nachfrage erhalten. Der Bund selbst braucht noch Monate, um alle Erklärungen abzugeben, in der Stadt Bitterfeld-Wolfen waren Ende Januar laut Aussage des zuständigen Amtsleiters auch noch gut 40 Prozent der Erklärungen für kommunale Grundstücke offen. Damit ist klar, der Staat bürdet seinen Bürgern eine Last auf, die er selbst kaum zu stemmen in der Lage ist. Es entsteht wieder einmal der Eindruck, dass der Staat nicht für den Bürger da ist, dabei hat dieser eigentlichen jenem zu dienen und sollte in der Frage Vorbild sein.“