Seit einigen Jahren sind in Sachsen-Anhalt zahlreiche sogenannte „Barbiersalons“ entstanden, die in Konkurrenz zu alteingesessenen Frisörbetrieben stehen. Bei diesen „Barbiersalons“ ist es fraglich, welche beruflichen Qualifikationen und Genehmigungen nötig sind, um diese zu betreiben. Es fragt sich, ob und wie diese Geschäfte hinsichtlich der Bestimmungen und Beschränkungen durch die Handwerksordnung kontrolliert werden.
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Alexander Raue: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4545aak.pdf