Mit der Einführung des sogenannten „dritten Geschlechts“ am 1. Januar 2019 kann im Geburts- und im Personenstandregister neben den biologischen Geschlechtern männlich und weiblich auch die Bezeichnung „divers“ eingetragen werden.
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4582aak.pdf