Das Bundesamt für den Verfassungsschutz fertigte ein zugrunde liegendes Gutachten an, in dem auch die Junge Alternative in Sachsen-Anhalt Erwähnung findet. Das eigentlich vertrauliche Gutachten wurde mutmaßlich von Beamten des Verfassungsschutzes selbst an die Presse weitergeleitet. Das Gutachten wurde am 28.01.2019 von dem Portal „Netzpolitik.org“ veröffentlicht1. Diesbezüglich irritiert, dass das Gutachten mitunter – zum Teil ohnehin ironische oder beinahe satirische – Aussagen als verfassungsfeindlich benennt, die jedoch von ihrer grundsätzlichen Aussage durch wissenschaftliche und teilweise sogar durch amtliche Publikationen bestätigt werden. Das Wissenschaftsmagazin „Spektrum der Wissenschaft“, im Jahr 2010 mit dem „Deutschen IQ-Preis“ ausgezeichnet2, definiert in seinem digitalen Lexikon den Begriff „Invasion“ wie folgt: „[…] entspricht in der Sozialökologie dem Eindringen einer Bevölkerungsgruppe in ein Wohngebiet, in dem sie zuvor nicht oder nur in sehr geringer Zahl vertreten war und daher eine Änderung der Bevölkerungszusammensetzung bewirkt. Ihr folgt häufig eine Sukzession oder Phase des schrittweisen Erset-zens der ursprünglichen Einwohner. Man spricht von einem Invasions-Sukzessions-zyklus, der zur Dominanz der neuen Bevölkerungsgruppe führen kann. Die Invasion marginaler Bevölkerungsgruppen löst nicht selten einen sich selbst verstärkenden Verfallsprozess (blight) aus, der durch die Abwanderung des Mittelstandes sowie Planungsvernachlässigung der öffentlichen Hand (Policy of Neglect) sowie Rückzug privatwirtschaftlicher Unternehmen Impulse erhält […]“3. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kommt in einer Ausarbeitung4 zu der Erkenntnis, dass es ein „[…] Phänomen des prozentual erhöhten gewalttätigen Verhaltens muslimischer, männlicher Jugendlicher in Deutschland […]“5 gebe, da bei Ausländern „[…] neben den allgemeinen Bedingungen, die bei allen Jugendlichen anzutreffen sind, kulturspezifische und migrationsbedingte Aspekte hinzukommen […]“6, die eine erhöhte Gewaltanwendung begründen. Ferner schreibt die „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM), dass nicht zuletzt „[…] Muslimische Theologen […] insbesondere die Pflicht zum sexuellen Gehorsam der Frau als eine der Grundkomponenten der ehelichen Nachordnung der Frau [betonen] […]“7, was zu einer Praxis führe, die „[…] nach wie vor für große Teile der muslimischen Gesellschaften fast unangefochten [gilt] […]“8. Dort schaffe, so die IGFM weiter, „[…] eine vorindustrielle, strukturell wenig entwickelte, kollektivistisch ausgerichtete Gesellschaft und eine patriarchalisch und an den Werten des traditionellen Islam ausgerichtete Lebensweise und Kultur ein Klima, das der Frau die alleinige Verantwortung für die Wahrung der Ehre zuweist […]“9. Auch das Max-Planck-Institut weist in einer Arbeit über Ehrenmorde darauf hin, dass Ehrenmorde zuvörderst „[…] kulturelle Wurzeln […]“10 haben. Selbst die parteinahe Stiftung der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Heinrich-Böll-Stiftung, schreibt diesbezüglich, dass „[…] Ehrenmorde in Deutschland tatsächlich ein nahezu ausschließlich migrantisches Phänomen […]“11 seien. Zudem entsprächen die Tätercharakteristika der öffentlichen Wahrnehmung: 92 Prozent wurden außerhalb Deutschlands geboren, 91 Prozent besaßen keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die meisten Täter (63 Prozent) stammten aus der Türkei, gefolgt von arabischen Ländern (14 Prozent) (vgl. Verweis 11).
Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6495aak.pdf